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Die Art, wie wir lesen, hat sich geändert.
Jetzt muss sich die Art, wie Bibliotheken verleihen, dringend ändern.
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In vielen Öffentlichen Bibliotheken sind zahlreiche Romane oder Sachbücher als E-Book nicht zugänglich.
Das Problem:
Anders als bei physischen Medien haben Bibliotheken auf der Basis des geltenden Urheberrechts keinen Rechtsanspruch auf den Verleih elektronischer Medien.
Somit können Bibliotheken nicht allein bestimmen, welche elektronischen Titel im Bestand der öffentlichen Einrichtung vorhanden sind. Sie können E-Books nur dann gegen Bezahlung in den Bestand aufnehmen und verleihen, wenn Sie eine Lizenzvereinbarung mit Autoren, Verlagen oder anderen Rechteinhabern abschließen. Diese können dann frei entscheiden, ob sie ein Werk zum Download auf der Bibliotheks-Webseite freigeben - und unter welchen Bedingungen.
Viele große Verlage verweigern den Bibliotheken derzeit die Lizensierung von Büchern komplett.
Auch der Leiter der Büchereizentrale Niedersachsen, Günter Bassen, machte kürzlich in einem NDR-Interview auf die Problematik aufmerksam und fordert eine Änderung des Urheberrechts.
Bibliotheken haben sich deshalb europaweit zu einer Kampagne mit dem Titel "The Right to E-Read" zusammengeschlossen. Der Deutsche Bibliotheksverband setzt sie unter dem Titel
"E-Medien in der Bibliothek - mein gutes Recht" um.
Die Webseite der Kampagne ist erreichbar unter www.emedien-in-der-bibliothek.de oder www.ebooks-in-bibliotheken.de.
Dort steht Bibliotheksnutzern ein Musterschreiben mit Forderungen an die Politik zur Verfügung, das sie an die Bundestagsabgeordneten ihrer Wahlkreise senden können.
Bitte unterstützen Sie uns dabei, dass Öffentlichen Bibliotheken gesetzlich das Recht eingeräumt wird, elektronische Bücher zu lizensieren!
DANKE